Im Zuge der andauernden Corona-Pandemie sind Besuche im Krankenhaus nicht uneingeschränkt möglich.
Je nach Bundesland sind Krankenhäuser dazu verpflichtet, die Kontaktdaten aller Besucher zu erfassen, eingeschränkte Besuchszeiten einzuhalten und die Besucher eines Patienten pro Tag zu limitieren. Ebenfalls muss dokumentiert werden, dass die Besucher angegeben haben, symptomfrei zu sein.
Dies geschieht oft händisch direkt vor Ort durch Ausfüllen eines Formulars. Sind die Besuchszeiten eingeschränkt und der Andrang damit sehr hoch, kann es zu langen Wartezeiten kommen. Durch die analoge Ablage können Betroffene im Fall der Fälle nicht sofort informiert werden, das Abtippen der Daten ist fehleranfällig und personalintensiv. Hinzu kommt, dass die Vernichtung der ausgefüllten Zettel nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wieder Ressourcen verbraucht.
Aufgrund dieser Problemstellung haben wir das digitale Besucherregister entwickelt.
Das Digitale Besucherregister erleichtert die Abwicklung der Besucherströme, indem die geforderten Daten nicht erst am Krankenhaus erhoben werden.
Der Besucher gibt seine Daten bereits vor seinem Besuch am Computer, am Smartphone oder an einem Terminal in ein Web-Formular ein. Alternativ kann der Besucher die Daten mit seinem Smartphone auch in der Warteschlange eingeben, um diese dann zu überspringen.
Der Besucher erhält nach Dateneingabe einen QR-Code, mit dem er sich am Krankenhaus einchecken kann. Ein Mitarbeiter oder ein stationäres Gerät scannt den QR-Code und versieht den Datensatz mit einem Kommen-Zeitstempel. Beim Verlassen des Gebäudes wird der QR-Code wieder gescannt und ein Gehen-Zeitstempel gesetzt.
Der QR-Code kann bei jedem weiteren Besuch wiederverwendet werden, die Daten müssen nicht mehrfach eingegeben werden.
Der QR-Code kann auf folgenden Wegen auf dem Smartphone gespeichert werden:
– Im Apple Wallet
– In der Smartphone Bildergalerie
– Im Web-Browser
– In Ihrer Krankenhaus-App
Um möglichst viele Nutzer zu erreichen, kann der QR-Code auch ausgedruckt mitgebracht und eingescannt werden.
Mit dem digitalen Besucherregister werden Warteschlangen und damit Kontaktpunkte reduziert, Löschfristen automatisch eingehalten und wiederkehrende Besucher müssen Ihre Daten nicht mehrfach angeben. Im Fall der Fälle können betroffene Personen sofort informiert werden.
Die Einführung des digitalen Besucherregisters kann innerhalb weniger Tage erfolgen und wird an Ihr Datenschutzkonzept angepasst.
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